Hotel AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses Bitte nehmen Sie sich Zeit, die Regelungen vor Ihrer Buchung zur Kenntnis zu nehmen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Hotel-Restaurant-Goebels.

Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel-Restaurant-Goebels diesem ausdrücklich zustimmt.
Hotel-Restaurant-Goebels kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Für den Hotelaufnahmevertrag
I. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Hotel-Restaurant-Goebels zustande. Dem Hotel-Restaurant-Goebels steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Vertragspartner sind Hotel-Restaurant-Goebels und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde Hotel-Restaurant-Goebels gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel-Restaurant-Goebels eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt. Der Vertragspartner haftet dem Hotel-Restaurant-Goebels für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotel-Restaurant-Goebels erhalten, verursacht werden.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren Kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
 
II. Leistungem, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Hotel-Restaurant-Goebels ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bis 18:00Uhr bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarte bzw. geltende Preise vom Hotel-Restaurant-Goebels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotel-Restaurant-Goebels an Dritte. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z.Zt. gültigen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen. Kulturförderabgabe (sog. Bettensteuer) uä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 120 Tage und erhöht sich der von Hotel-Restaurant-Goebels allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Hotel-Restaurant-Goebels den vertraglich vereinbarten Preis anheben, höchstens jedoch 5%.
Das Hotel-Restaurant-Goebels kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotel-Restaurant-Goebels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotel-Restaurant-Goebels erhöht.
Das Hotel-Restaurant-Goebels ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung von 100% des Gesamtpreises oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
Als Zahlungsmethoden sind Barzahlung, Banküberweisung und EC-Karten willkommen. Gängige Kreditkarten wie Mastercard,Visa Card  werden akzeptiert und der Rechnungsbetrag wird mit Gebühren versehen je nach Auftragsvolumen.
Der Zahlungsanspruch Vom Hotel-Restaurant-Goebels ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig.Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann.
Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel-Restaurant-Goebels, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurück zu halten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen Das Hotel-Restaurant-Goebels ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel-Restaurant-Goebels berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
Für jede Mahnung oder Rechnungsänderung oder Rechnungsneuausstellung wird eine Gebühr von 10,00€ geschuldet

III. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel-Restaurant-Goebels geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Hotel-Restaurant-Goebels. Erfolgt diese nicht oder nicht fristgerecht , so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von Hotel-Restaurant-Goebels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Sofern zwischen dem Hotel-Restaurant-Goebels und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotel-Restaurant-Goebels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel-Restaurant-Goebels ausübt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel-Restaurant-Goebels die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Es gelten folgende Stornierungsfristen

  • bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei
  • von 27 bis 15 Tage vor Anreise kostenfrei
  • bis 4 Tage vor Anreise nur schriftlich gültig und kostenfrei
    Ab dem 3 Tag 80% des Angebotspreises
  • Am Anreisetag 90% des Angebotspreises
  • Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch eine vorzeitige Abreise oder eine spätere Ankunft im Hotel-Restaurant-Goebels wie eine Stornierung behandelt wird. Sollten wir keine schriftliche Benachrichtigung erhalten, wird der Gesamtbetrag der Übernachtung als No Show Gebühr fällig, diese beträgt 95% des Angebotspreises.

IV. Rücktritt des Hotels
Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel-Restaurant-Goebels in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotel-Restaurant-Goebels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel-Restaurant-Goebels gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel-Restaurant-Goebelsl ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel-Restaurant-Goebels berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel-Restaurant-Goebels nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • das Hotel-Restaurant-Goebels begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel-Restaurant-Goebels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel-Restaurant-Goebels zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
    Bei berechtigtem Rücktritt des Hotel-Restaurant-Goebels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
    V. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe
    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurde, hat Hotel-Restaurant-Goebels das Recht gebuchte Zimmer nach 18:00Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel-Restaurant-Goebels spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel-Restaurant-Goebels aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel-Restaurant-Goebels kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
    VI. Schlussbestimmungen
    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel-Restaurant-Goebels.
    Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Zusätzliche Bestimmungen
Fundsachen
Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels
Gerichtsstand ist Köln
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Köln, Juli 2021
Stand: Juli 2021

Hotel-Restaurant-Goebels
Kirchgasse1/ 50765 Köln /Tel: 0221 – 5901736 / Fax: 0221 – 5901870
E-mail: hotel-goebels@unitybox.de Internet: www.hotel-goebels.
Facebookseite: https://www.facebook.com/pages/Biergarten-Restaurant-Goebels/190252071009152?ref=hl
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.